Fragen? Antworten! Siehe auch: Alternativlos
Die ganzen Normen-Institute (u.a. auch das DIN) hatten frecherweise argumentiert, sie genössen Urheberrecht auf die technischen Standards.
Insgesamt folgte die Kammer den Empfehlungen der Generalanwältin Laila Medina, wonach Rechtsstaatlichkeit auch den freien Zugang zum geltenden Recht für jedermann erfordere. Nur so könne der Einzelne seine Rechte und Pflichten klar erkennen, hieß es.Ach. Ach was. Das ist ja mal eine tiefschürfende Einsicht!1!! Und DAFÜR brauchte es den EuGH? Ihr werdet lachen! Ja! Denn der EuGH hatte in praktisch derselben Sache das letzte Mal das Gegenteil entschieden.
Vielleicht kriegen wir ja auch die völlig aus dem Ruder gelaufene Normierungspraxis repariert. Im Moment sind die Anreize so gesetzt, dass die Normen möglichst komplex, lang, auf andere Normen referenzierend und für den Privatbürger unnachbaubar sind. Alle möglichen Firmen tun da möglichst viele Referenzen auf von ihnen patentierte oder noch patentierbare "Erfindungen" rein. Das muss alles ein Ende haben.
Und wenn wir schon dabei sind, können wir endlich Dinge nicht patentierbar machen, an deren Entwicklung Steuergelder beteiligt waren.