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Nächster Schritt: Weg mit den Cookieterrorbannern, wenn man DNT gesetzt hat.
Desweiteren:
Außerdem untersagte das Gericht in einem weiteren Teil-Anerkenntnisurteil die Verwendung mehrerer Bestimmungen in den Geschäftsbedingungen des Unternehmens, darunter Klauseln, nach denen nur die englische Vertragsfassung verbindlich sein soll und ein Rechtsstreit nur im irischen Dublin ausgetragen werden darf.