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Deine Aussage, dass Richter Anträge, wenn sie ihnen stattgeben wollen, nicht begründen müssen, weil die schon vorgefertigt kommen, stimmt in dieser Pauschalität nicht.OK. Nunja. Klingt immer noch nach Spökenkiekerei für mich.Du denkst hier wahrscheinlich an Strafbefehle und Durchsuchungsbeschlüsse im Strafrecht. In einigen Bundesländern (nichtin allen) ist es tatsächlich Praxis, dass der Richter von der Staatsanwaltschaft einen Beschlussentwurf bekommt, den er nur noch unterschreiben muss.
In den übrigen Rechtsgebieten ist das aber nicht so.
Wenn ich mir das Eckpunktepapier der GFF durchlese, klingt es so, als ob sie sich an den Gewaltschutzverfahren "im echten Leben" orientieren. Das ist bei den Familiengerichten angesiedelt. Dort gibt es ebenfalls keine nicht zu begründenden / vollständig vorformulierten Anordnungen.
Daher geht dein Argument insoweit ins Leere.