Fragen? Antworten! Siehe auch: Alternativlos
Aber was folgt daraus? Es nicht mehr machen, weil es sinnlos ist? Lieber die Täter verfolgen? Nein, nicht doch! Man findet einfach einen uninformierten Richter in Frankfurt, und der sagt dann einfach: Twitter hätte auch "kerngleiche" Aussagen anderer finden und löschen müssen.
Nur dass wir hier mal eines ganz klar ansagen: Der Staat hat die Auifgabe, sowas zu ahnden. Nicht Twitter. Der Staat war 20 Jahre lang besoffen am Steuer, fuhr gegen einen Baum, und sitzt seit dem tatenlos in der Ausnüchtungszelle. Dort hat er auf den Boden gekotzt und gekackt und jetzt sagt er einfach: Twitter soll das wegmachen. In der Schule hat man dafür die Note 6 eingeführt. Nicht nachweisbare Leistung.
Wie soll Twitter das anstellen? Eine "kerngleiche Aussage" zu finden ist ein ungelöstes Problem! Das gelingt nicht mal ausgebildeten Menschen zuverlässig! Das wird hier einfach im Nebensatz von Twitter gefordert?! Beispiel: "Friedhelm hat pädophile Tendenzen" wäre eine ehrverletzende Aussage, die zu entfernen wäre. "Friedhelm mag kleine Kinder" ist je nach Kontext dieselbe Aussage. Der Interpretationsspielraum ist beliebig ausweitbar.
Oder man könnte einen Code machen, wie das ja unter Nazis angeblich üblich ist, "18" als Chiffre für "Adolf Hitler" (nach der Position der Anfangsbuchstaben im Alphabet). Was wenn sich jetzt die Gruppe einigt, "FPT" zu tweeten? Einfach die Anfangsbuchstaben nehmen. Alle wissen, was und wer gemeint ist, aber der Name taucht nicht auf.
Der Richter hat keinen Bock, such auch nur oberflächlich mit dem Thema zu beschäftigen, und sagt einfach: Nicht mein Problem. Twitters Problem.
Liebe Leute, abstrahiert das mal bitte gedanklich von Twitter. Das trifft eure tolle neue Mastodon-Instanz genau so. Nur weil Twitter scheiße ist und alle plötzlich merken, dass Twitter Scheiße ist, heißt das nicht, dass eine Regel gegen Twitter eine gute Idee ist.
Ich zitiere mal, was das Gericht zu seiner Verteidigung zu sagen hat:
Betroffen davon seien nur solche Kommentare, "die als gleichwertig anzusehen sind" trotz gewisser Abweichungen. Die Überwachungspflicht gilt dem Urteil (Az.: 2-03 O 325/22) zufolge unabhängig davon, von wem die Äußerung stammt. Entscheidend für den rechtsverletzenden Charakter seien der Inhalt und der Kontext, nicht das genutzte Konto. Sonst könnte die Auflage leicht umgangen werden.JA GENAU, IHR SPEZIALEXPERTEN! "Löschen" und "sperren" war schon immer eine völlig bekloppte Idee. Und wisst ihr, wessen Idee das war? Nicht Elon Musks. EURE! Aber auf mich hört ja keiner.
Anstatt das jetzt einzugestehen, dass man jahrelang keinen Bock hatte, sich mit dem Thema zu beschäftigen, und Mist entschieden hat, fordert man jetzt einfach unerfüllbare Dinge von Twitter, weil Twitter ist ja eh unbeliebt. Soll der Elon halt mal forschen und so.
Das ist ungefähr so sinnvoll wie ein Gesetz, das dem Fluss Hochwasser untersagt. Absolut bescheuert.
Update: Habe mich mit ein paar Kumpels dazu unterhalten, und die lesen das anders. Die meinen, dass Twitter zwei inhaltlich identische Tweets von derselben Person gemeldet bekommen hat und dann nur den einen weggemacht hat. Dass es also auch hier um Notice & Takedown geht, nicht um "Twitter soll vorauseilend Tweets löschen". Sie stützen sich dabei auf den Satz, dass der Richter gesagt haben soll, es gehen eben nicht um alle zig Millionen User auf Twitter. Den hatte ich gesehen und als Zeichen für das Unverständnis des Richters gesehen, weil der Rest eben so klang, als ging es genau darum. Na mal gucken, was noch an Details rauskommt.