Fragen? Antworten! Siehe auch: Alternativlos
Die Gruppe oder der Bevölkerungsteil oder die Person, gegen die sich die geleugnete (usw.) Tat richtete, muss eine solche »nach Abs. 1« sein. Und von Absatz 1 sind nach ständiger Rechtsprechung nur Teile der inländischen Bevölkerung umfasst.Kriegsverbrechen leugnen zählt nur, wenn die gegen inländische Bevölkerung verübt wurden. Solange Deutschland nicht an einem Krieg teilnimmt, gibt es also auch keine zu leugnenden Kriegsverbrechen.
Also: Wenn Huti die Verbrechen an Tutsi leugnen, ist das nicht nach dem deutschen Paragrafen 130 StGB strafbar. Auch nicht, wenn ein Deutscher russische Kriegsverbrechen in der Ukraine oder amerikanische Kriegsverbrechen im Irak leugnet oder grob verharmlost. Daran ändert auch nichts, dass der ebenfalls geänderte Paragraf 5 StGB auch Auslandstaten – unabhängig vom Recht des Tatorts – einbezieht, wenn der Täter Deutscher ist oder in Deutschland seinen Lebensmittelpunkt hat. Dadurch verändert sich der Schutzbereich nicht.Unser bester Schutz gegen den Unterdrückungsstaat ist und bleibt dessen Inkompetenz.
Auf der anderen Seite: SPD und Grüne! Natürlich kommt da nur Symbolpolitik bei raus. (Danke, Peter)