Fragen? Antworten! Siehe auch: Alternativlos
Gläubiger können auf eigene Faust ein Insolvenzverfahren beantragen, die Namen der Betroffenen werden in ein öffentliches Register eingetragen. Arbeitgeber und Hausverwaltungen können jederzeit prüfen, welche Personen im Verdacht stehen, zahlungsunfähig zu sein. Noch bevor das Verfahren begonnen hat.Ich kann mir nicht vorstellen, dass das mit europäischem Recht vereinbar ist. (Danke, Harald)