Fragen? Antworten! Siehe auch: Alternativlos
eine Passwortherausgabe kommt demnach nur noch bei bestimmten, besonders schweren Straftaten in Betracht.Oh ja klaaaaar, besonders schwer! Wie ... angenommener Drogenschmuggel oder behauptete Urheberrechtsverletzungen, nehme ich an? Da sind ja bisher die ganzen "nur besonders schwere Straftaten"-Versprechungen gelandet.
Hey sagt mal, nur so ein Bauchgefühl: Sind Abgeordnete zufällig ausgenommen?