Fragen? Antworten! Siehe auch: Alternativlos
Begründung:
Die Kammer begründete ihren Beschluss laut der Sprecherin damit, dass entgegen der Rechtsauffassung der Aufsichtsbehörde eine juristische Person nicht Betroffene in einem Bußgeldverfahren sein könne. Nur eine natürliche Person sei imstande, eine Ordnungswidrigkeit "vorwerfbar" zu begehen.Wie geil ist DAS denn? Das LG Berlin schafft mal eben den Datenschutz ab. Denn das Argument kann man ja wohl auf alle Datenschutzverstöße anwenden. Zumindest in Zukunft werden die Datenkraken einfach extra Wert darauf legen, dass die Firma das macht, nicht eine Einzelperson.
Der beste Rechtsstaat, den man für Geld kaufen kann!