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Mein erster Instinkt: War ja klar, im CSU-Sumpf gehen nur die Bürger unter, keine korrupten Politiker.
Aber wartet, die Lage ist noch etwas anders als angenommen:
Das OLG verwies auf Paragraf 108e (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) des Strafgesetzbuches. Nach dem "eindeutigen Willen" des Bundestags sei es kein Gesetzesverstoß, wenn ein Abgeordneter die "Autorität seines Mandats" und seine Kontakte nutze, um Entscheidungen außerhalb des Parlaments zu beeinflussen. Das sei so "hinzunehmen". Dieser Hinweis kommt einer Kritik am Bundestag gleich.Mit anderen Worten: Hier hat ein Aktivisten-Richter die Schnauze voll von dem lächerlich schlechten Paragraphen zur Abgeordnetenbestechung und will die Politik mit einem Skandalurteil zum Nachbessern zwingen. Aus Sicht der Richter ist es weniger schlimm, diese beiden offensichtlich korrupten Abgeordneten laufen zu lassen, als mit diesem völlig absurd aufgeweichten Paragraphen weiterzuhumpeln, der ja auch nur nach jahrelangem Druck aus Brüssel als Feigenblättchen beschlossen wurde, damit man sagen kann, man habe etwas gegen Abgeordnetenbestechung getan.
Ich bin mir sicher, dass das jetzt voll nach hinten losgeht. Niemand wird da irgendwas nachbessern.