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Der Richter musste sich dafür auch nur geringfügig mit ein paar Annahmen aus dem Fenster lehnen:
Das Gericht unterstellte laut Hubrig, sie hätte beide Urheberrechtsverletzungen an dem Rechner ihres Sohnes oder ihres Ehemannes selbst begehen können.Diese Unterstellung ist so absurd, dass sie nicht mal die Klägerin vorzutragen getraut hatte. Denn die alte Frau hat nie in ihrem Leben PC-Kenntnisse erworben.
Ja gut, denkt ihr euch jetzt vielleicht, seit dem hat die Politik ja das Recht geändert, und das war ein alter Fall. Nach heutigem Recht wäre die Klage nie erfolgreich geworden. Da muss ich euch leider enttäuschen, denn die Rechtsänderung betraf die Störerhaftung. Das Gericht hat die Frau aber nicht als Störerin sondern als Täterin verurteilt.