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Es lief im Wesentlichen so ab:
Richterin: Kanzleramt, habt ihr jemals Akten von irgendwem zurückgefordert?
Kanzeramt: Nö.
Richterin: Na dann ist hier ja auch kein Gleichheitsgrundsatz verletzt! *Aktezuklapp*
Ich bin einigermaßen schockiert. Was für eine Bananenrepublik ist denn das hier bitte?!
Gaby Weber ist auch entsetzt:
Damit ist nun klar, dass es im Ermessen des Kanzleramtes – und jeder anderen Behörde steht – was es an das Bundesarchiv abgeben will und was nicht. Der Anspruch des Bundesarchives – dass ihm die Akten nach Erfüllung ihres Zwecks übergeben werden müssen - wurde ausdrücklich verneint.Das ist ja echt nicht zu glauben, was da gerade abläuft.Wir sind also alle entrechtet. Wir haben kein Recht darauf, diese Akten – alle älter als 30 Jahre – einzusehen, und uns allen wird der Rechtsweg genommen, um z.b. die Offenlegung noch geheimer Akten zu beantragen oder den Fachsenat des Bundesverwaltungsgerichts um ein In-Camara-Verfahren zu bitten. Kein Rechtsweg, kein Rechtsstaat.
Ich hatte mich an das Gericht gewandt, um einen illegalen Zustand – die Privatisierung amtlicher Akten - zu beenden. Das Gericht hat diesen illegalen Zustand zementiert. Klar ist mir damit eines: wenn Journalisten Akten – auch Originalakten – aus dem Kanzleramt zugespielt bekommen, darf man die nicht von uns zurückfordern – sonst wäre ja der Gleichheitsgrundsatz verletzt.
Sorry, ich bin stinksauer. Rechtsanwalt Raphael Thomas geht natürlich in die Berufung bis nach Straßburg. Hier nochmal die Spendenkonten: Spenden über Paypal an gaby.weber@gmx.net oder über Comdirect: IBAN DE53 2004 11550192 074300 - BIC COBADEHD055.