Fragen? Antworten! Siehe auch: Alternativlos
»Anders als zunächst nach dem Unfall angenommen, musste nach Auswertung der Bauakten festgestellt werden, dass diese nicht richtlinienkonforme Befestigung einiger Lärmschutzelemente der örtlich zuständigen Bauüberwachung des Landesbetriebes bekannt gewesen war«, heißt es im aktuellen Bericht des Verkehrsministeriums.Tja. Das alte Spiel. Softw… äh … Behördenfehler. Da kann man nichts machen.
Die Abnahme sei nur unter Vorbehalt erfolgt. Nachdem die Firma nicht antwortete, habe man – so das Fazit des Berichts – irgendwann auch nicht mehr nachgefragt. Eine Prüfung durch Dritte habe es nicht gegeben. Die Firma meldete 2013 Insolvenz an.Also WIR hier haben ja wohl ALLES gemacht!!1! Wir haben sogar ein paar E-Mails geschrieben!
Wartet, wird noch härter. Die Behörden lassen ja testen. Also in diesem Fall eher nicht so, da war ja ein Test verschoben worden, ihr erinnert euch, weil das so neu war, da kann ja unmöglich schon was kaputtgegangen sein! Aber wenn sie getestet hätten, wäre das auch nichts wert gewesen, denn:
»Es ist davon auszugehen, dass auch bei der kommenden Prüfung die fehlerhafte Konstruktion nicht aufgefallen wäre, weil sie versteckt hinter der Lärmschutzplatte liegt«, schreibt das Verkehrsministerium in dem Bericht.Mit anderen Worten: Eher Sicht- als Lärmschutz, die Platten.