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Sie hatten nämlich ein Foto von Kachelmann im Knast mit nacktem Oberkörper veröffentlicht und das von deutschen Gerichten untersagt bekommen. Der EGMR hat deren Urteil bestätigt.
Die von deutschen Gerichten getroffene Entscheidung gegen eine weitere Veröffentlichung und Verbreitung des Bildes sei keine unzulässige Verletzung der MeinungsfreiheitWas für abstoßende Menschen das doch sind, die bei "Bild" und Axel Springer Entscheidungen treffen. Wie empathiefrei muss man sein, um Halbnacktfotos von Menschen in Zwangslagen zu veröffentlichen und sich dann auch noch im Recht zu fühlen?