Fragen? Antworten! Siehe auch: Alternativlos
Update: Ein Leser korrigiert:
Subject: Majestätsbeleidung ist weiterhin strafbarund zwar mit Freiheitsstrafe. Nur ausländische Majestäten sind jetzt
gewöhnlichen Bürgern gleichgestellt (da ist primitive Beleidigung à la
Ziegenficker-Böhmermann ja auch strafbar, wenn jemand klagt), nicht aber
inländische.
StGB 90, 90a.