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Ich hätte eine Frage die Datenschutz und die Sicherstellung von Persönlichkeitsrechte Dritter betrifft.Vielleicht kann da ja mal ein Datenschutzexperte im Publikum was zu sagen?
Vielleicht findest Du die Frage ähnlich interessant / tragisch / amüsant.Scenario (eben passiert): man sitzt im Zug und nebenan diktiert ein Anwalt Details über seine Klientin in ein Diktiergerät. Neben Name, Geburtsdatum, Wohnort, Name des Ex, Details zur Scheidung gibt es diverse Details zur Krankengeschichte und Therapiemaßnahmen. Außerdem lässt er natürlich die Papierakten beim Weg aufs Klo offen liegen.
Ab wann ist es rechtlich
a) bürgerliche Pflicht ermahnend einzugreifen und wäre es
b) wenn der Anwalt trotzdem weitermacht unter Umständen durch Nothilfe möglich, dem renitenten Anwalt z.B. das Diktiergerät temporär zu konfiszieren.
Update: Eine befreundete Juristin rät: Foto machen, Mandanten informieren. „Beschlagnahmen“ ist keine gute Idee.