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Hier, zum Vergleich, die Regelung in Russland:
During the investigation, the detention cannot exceed two months, and during the court trial it should be no longer than six months. The Code of Criminal Procedure (arts. 109, 255), however, provides for the possibility of extending the detention periodically through a ruling of the court; the total term of detention, however, cannot exceed two years. During the trial, the detention is not allowed for a term longer than six months, but it can be indefinitely extended for a three-month period each time.
Herzlich Glückwunsch, Bayern. Reife Leistung. Einer für die Geschichtsbücher.Ich werde unter diesen Umständen bis auf weiteres von Urlaub in Bayern absehen. Reisewarnung für Bayern. Wie krass. Soweit sind wir.
Update: Weil viele nicht richtig hingeguckt haben: Russlands Version ist für Strafverfolgung, Bayerns ist "präventiv". Bayerns Version für "Gefahrenabwehr" ist krasser als Russlands Gesetzeslage zur Strafverfolgung.
Update: Das lawblog weist noch auf ein Detail hin:
Im Ergebnis reicht für die – zeitlich nach hinten nicht limitierte – Haft, dass eine „drohende Gefahr“ durch den Betroffenen angenommen wird. Eine drohende Gefahr ist deutlich weniger als eine konkrete Gefahr, wie sie bisher üblicherweise im Polizeirecht für präventives Einschreiten der Polizei verlangt wird. Das Gesetz gilt keineswegs nur für Menschen, die Terroranschläge planen. Im Prinzip kann wegen jeder „Gefahr“ Präventivhaft verhängt werden.