[l]Flüchtlinge zeigen sich gerade gehäuft selber an. Nicht gegenseitig, untereinander, nein, sich selbst. Sie sagen, sie hätten in ihrer Heimat einen Mord oder eine Vergewaltigung begangen. Dann muss die deutsche Staatsanwaltschaft ein Verfahren einleiten, aber die Ermittlungen müssen im Heimatland per Amtshilfeersuchen durchgeführt werden, was bei typischen Flüchtlings-Herkunftsländern aussichtslos ist. Aber nach so einer Selbstanzeige können die Flüchtlinge nicht mehr nach Hause abgeschoben werden, weil ihnen dort die Todesstrafe droht.