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Der Betreiber könne zwar verpflichtet werden, die Rechtsverletzungen zu beenden oder zu verhindern, erklärte Generalanwalt Maciej Szpunar vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) am Mittwoch. Geschädigte könnten aber nicht verlangen, dass Betreiber ihr kostenloses WLAN stilllegen, durch ein Passwort sichern oder die Kommunikation überwachen.NA ENDLICH bewegt sich da mal was in die richtige Richtung.