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Straftaten nach §§ 84 ff. Asylverfahrensgesetz sind auch "Zähltaten", beispielsweise der Verstoß gegen das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Diese Straftaten können Deutsche als Vergleichsgruppe nicht begehen, werden aber in den Vergleichsrechnungen üblicherweise nicht herausgerechnet. Und mal in Zahlen: 2014 reden wir da immerhin über 156.396 Taten (http://de.statista.com/statistik/daten/studie/353771/umfrage/verstoesse-im-bereich-schleusungskriminalitaet-in-deutschland/)