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mein Mütterlein war Allgemeinärztin, bei der Quartalsabrechnung hab ich ca. 20 Jahre lang an der allfälligen Optimierung teilgenommen.Das "Krankreden" von Patienten wird durch die Hintertür seit Jahrzehnten von den kassenärztlichen Vereinigungen über die arztbezogene Budgetierung von Leistungen und Medikamenten forciert. Allerdings eher ungewollt: Bei chronisch Kranken und einigen Krankheiten einer passenden Liste entfällt jede Budgetierung.
Zu der Sache mit den ernsten Konsequenzen für die Patienten:
Bei jungen Patienten am Beginn ihrer Versicherungsbiografie wirken sich überzogene Diagnosen erst aus, wenn die Leute versuchen, in eine private Krankenkasse zu wechseln oder einen Job im öffentlichen Dienst zu erlangen. Für beides wird der Hausarzt um Herausgabe der Dokumentation gebeten (Patientenakte). Bei Beantragung einer Berufsunfähigkeitesrente wird ebenso die Patientenakte herangezogen und der Patient hat ein plötzlich sehr starkes Interesse an möglichst vernichtenden Diagnosen, die gegenüber dem Amtsarzt bzw. Gutachter der Krankenkassen idealerweise durch kurzfristige Medikamentenabsetzung pausibilisierbar sind. Aus diesem Grund wurden bei jungen Patienten kurzfristig entfernbare Probleme (mit anderenfalls langfristigen Auswirkungen auf die Erwerbsund Versicherungsbiografie) vorsichtig Richtung "Gesund" angepasst.Bei älteren Patienten sah die Sache dann reziprok aus. Hier wurde dann versucht, die Leute aus dem Budget zu nehmen und frei von äußeren Zwängen die umfangreichst mögliche Hilfe zu leisten:
Kassenärzte, die über die Kassenärztliche Vereinigung abrechnen (also nahezu alle) müssen mit diversen Budgetierungen leben. Es gibt da ein Budget, was pro Patient an ärztlichen Kassenleistungen 'statthaft' ist. Dieses Budget richtet sich nach dem Durchschnitt der erbrachten Leistungen über alle Patienten des Zuständigkeitsbereiches der jeweiligen KV. Rechnet ein Arzt im Schnitt pro Patient mehr als in diesem Budget vorgesehen ab, so wird er aufgefordert zurückzuzahlen. Ein weiteres Budget ist das Medikamentenbudget (Kassenrezepte). Auch hier die selbe Mittelwertbildung und ggf. Regressforderung - mit dem Unterschied, dass der Arzt die Medikamentenkosten ja nicht vor der Rückforderung bezahlt bekommen hat … praktisch soll der Arzt also mit seinem Honorar die 'zu viel' verschriebenen Medikamente bezahlen. Die Summen um die es da geht liegen je nach Patientenaufkommen pro Quartal zwischen 4 und 20 TEUR.Jeder Patient mit einer chronischen Krankheit wird bei den Durchschnittsberechnungen nicht berücksichtigt (es gibt noch 'nen Katalog von nichtchronischen Krankheiten, bei denen ebenso verfahren wird). Er fällt also aus dem Budget heraus. Im Ergebnis sind Ärzte also immer sehr bestrebt, an passender und unauffälliger Stelle aus einer Mücke 'nen Elefanten zu machen. Aus einem leichten und vorübergehenden Bluthochdruck wird ein starker und chronischer solcher. Aus einem leichten Diabetes, der auch durch Verringerung täglicher Zuckerberge behandelbar wäre, wird ein ernstes Problem, dem man nur durch glukosesenkende Medikamente Herr werden kann (ganz wichtig: grad so noch nicht dauerhaft Insulinpflichtig). Aus Appetitverlust wegen baldigem ALG I-Ende wird eine endlose Abfolge aus langwieriger Salmonelle, Unterernährung, Depressionen … irgendwas.
Naja, den Aufwand könnte man sich wegen der seit 25 Jahren anhaltenden Widerspruchs-DDOS auf die KVen auch sparen, aber besser man holt sich vorher schonmal Munition für den unwahrscheinlichen Fall, dass der eigene aufschiebende Widerspruch zum Regress doch mal die beiden sachbearbeitenden Fachkräfte überwindet und 'verhandelt' wird.