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Der Gesetzentwurf sieht vor, dass EU-Bürger erst einen Anspruch auf diese Leistungen haben, wenn sich der Aufenthalt ohne staatliche Unterstützung nach einem Zeitraum von fünf Jahren "verfestigt" habe.Wer sich jetzt denkt, hey, das kann doch unmöglich mit EU-Recht vereinbar sein, der wird sich für die Vorgeschichte interessieren:
Nahles hatte Ende 2015 angekündigt, Sozialleistungen für EU-Ausländer einschränken zu wollen. Sie reagierte damit auf eine Entscheidung des Bundessozialgerichts zu Sozialleistungen für arbeitssuchende Zuwanderer aus EU-Staaten. Das Urteil schreibt vor, das EU-Bürger bei einem Aufenthalt ab sechs Monaten in Deutschland Hilfen zum Lebensunterhalt in gesetzlicher Höhe beantragen können.