Fragen? Antworten! Siehe auch: Alternativlos
Die Links sorgten zwar dafür, dass die umstrittenen Bilder deutlich leichter aufzufinden waren. Der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurden sie allerdings durch die Website, die sie ins Internet gestellt hat, nicht durch andere, die die Inhalte verlinkt haben.Dem aufmerksamen Beobachter wird auffallen, dass diese Begründung 1:1 auch auf Bittorrent zutrifft.
Wathelet erklärte, eine andere Auslegung des EU-Rechts könne das Funktionieren des Internets erheblich beeinträchtigen und das erklärte Ziel, die Informationsgesellschaft in Europa zu fördern, gefährdenNa DA bin ich ja mal gespannt, ob sich das Gericht der Empfehlung des Generalanwalts anschließt!
Update: Die Musikindustrie wird von der Entwicklung eher überrascht:
freute sich Bäcker: "Langsam erziehen wir die Gerichte."