Fragen? Antworten! Siehe auch: Alternativlos
Ein kostenpflichtiges Online-Verzeichnis, das nicht bei Google & Co. unter den ersten fünf Suchtreffern platziert ist, ist wertlos und erfüllt den Tatbestand der Sittenwidrigkeit (LG Wuppertal, Beschl. v. 05.06.2014 - Az.: 9 S 40/14).BWAHAHAHAHA