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Die gewerbliche Aktivität gründete also vollumfänglich auf kriminellem Verhalten. Das Verwaltungsgericht Berlin entschied nun, dass dies einer Mitgliedschaft in der IHK nicht im Wege stünde. Denn diese Mitgliedschaft gründe kraft Gesetz auf der Veranlagung zur Gewerbesteuer. Die Rechtswidrigkeit der Tätigkeit sei im Hinblick auf die Frage der Mitgliedschaft ohne Belang.Na dann hat ja alles seine Ordnung. Wieso sollte man diese Kriminellen auch anders behandeln als, sagen wir, Banken oder Versicherungen. (Danke, Andreas)