Fragen? Antworten! Siehe auch: Alternativlos
Als Begründung wird auf das offizielle Gerichtsgutachten des Klagenfurter Psychiaters Dr. Walter Wagner verwiesen, in dem dieser dem Einbrecher bescheinigt "nicht in der Lage gewesen zu sein, das Strafbare der Tat zu bedenken", da er zuvor "online in seine Konten Einblick genommen und dort 'nur rot' gesehen habe".Na DANN ist das natürlich was ganz Anderes. Wer wäre da nicht unzurechnungsfähig!1!!
Aber das war nur die Hälfte der Beweisführung. Die andere Hälfte war: Er hätte dort nicht mal annähernd genug entwenden können, um seine Schulden zu decken. Fazit des Standard:
Falls Sie die Aussicht auf juristische Konsequenzlosigkeit bei der Planung Ihres nächsten Einbruchs berücksichtigen wollen, beachten Sie also Folgendes: Zuerst das Konto abfragen und dann nicht schuldendeckend stehlen, besser beim Greißler eindübeln als beim Juwelier.Dem ist nichts hinzuzufügen. (Danke, Josef)