Fragen? Antworten! Siehe auch: Alternativlos
Es handele sich um Strafverfolgung vom Schreibtisch aus, sagt ein Kriminalbeamter aus dem Bereich der organisierten Kriminalität. Es werde deutlich, dass nur "wenig Fachwissen zur praktischen Arbeit von Ermittlungsbehörden" abgefragt worden sei.Überraschung! Was konkret haben sie auszusetzen? Kommt ihr NIE drauf!Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) erkennt sogar "erhebliche Schwachstellen" in dem Gesetzentwurf. Er sei praxisfern und bedürfe "dringend der Nachbesserung", heißt es in einer Stellungnahme für den Rechtsausschuss des Bundestages.
So fänden sich im Katalog der Straftaten, zu deren Aufklärung Polizeibehörden Kommunikationsdaten bei Providern abfordern dürfen, etwa nicht der sexuelle Missbrauch von Kindern, Vergewaltigung, Betrug, Erpressung und Korruption, klagt der BDK.Ja nee, natürlich nicht! Nur schwere Straftaten! Und Korruption können wir ja schon mal ganz prinzipiell nicht aufklären. Das wäre schlecht für die Wirtschaft!