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Was die Staatsanwaltschaft als "großen Schlag gegen den internationalen Handel von unversteuerten Zigaretten" gepriesen hatte, könnte vor Gericht scheitern. Grund dafür ist das teilweise wohl rechtswidrige Vorgehen der Zollfahnder.Oha, das klingt ja ominös! Was ist denn da passiert?
"Vermeintlich ordnungsgemäß sichergestellte Beweismittel" dürften im Prozess womöglich nicht verwendet werden, sagte Weiß in der Verhandlung. Einige Zollfahnder verhedderten sich bei ihren Aussagen derart, dass ihnen der Richter einen Zeugenbeistand beiordnete. Es bestand die Gefahr, dass die Beamten sich selbst strafrechtlich belasteten.Oooooh! Das fordere ich ja seit Jahren, dass die Richter mal konsequent Beweismittel vor Gericht nicht zulassen, wenn die rechtswidrig erlangt wurden! Das freut mich ja sehr, wenn das ein Richter macht! Leider ist das, wenn ich das richtig verstehe, innerhalb der Diskretion des Richters, ob er solche Beweise zulässt oder nicht. In den USA ist das klar geregelt. Wenn die Durchsuchung illegal war, dann sind die Beweismittel nicht zulässig. Punkt. Und plötzlich haben die Behörden einen Anreiz, sich an Recht und Gesetz zu halten!
Konkret haben die Zöllner eine "zufällige" Kontrolle gemacht, die sah aber nur zufällig aus. Sie kannten den Fahrzeugtyp und das Kennzeichen und zogen das gezielt raus. Eigentlich braucht man dann einen richterlichen Durchsuchungsbefehl, aber den haben sie nicht mal zu beantragen versucht. Das sei so üblich, sagten sie vor Gericht. Da gebe es so gar eine Dienstanweisung für.
Und woher wussten sie die Details? Weil sie eine Telefonüberwachung durchgeführt hatten! War euch das bewusst, dass der Zoll Telefonüberwachungen durchführen kann? Jetzt wisst ihr's!
Und jetzt wird es richtig unappetitlich. Die haben nämlich für die Telefonüberwachung einen richterlichen Beschluss beantragt und gekriegt, am Amtsgericht Darmstadt. Das lief über die Staatsanwaltschaft in Darmstadt. Und die wurde nach einem Jahr (!) ergebnisloser Telefonüberwachung (!!) langsam ungeduldig. Also hat der Zoll … nein, nicht aufgegeben, sie haben einen "bis dahin unbedeutenden Mittäter zum Hauptverdächtigen" gemacht und da war dann eine andere Staatsanwaltschaft zuständig, die in Hanau, und dann haben sie halt da weiter gemacht. Natürlich ohne dem Richter die Vorgeschichte zu erzählen.
Der Richter in Hanau hat schon angesagt, dass er das eher nicht erlassen hätte, wenn er die Vorgeschichte gekannt hätte. Den Rest müsst ihr selber lesen. Da erklären sie dann, wieso die Gerichtsverhandlung jetzt in Hanau in einem Kongresszentrum stattfindet, in einem Saal, der sonst für Theateraufführungen und Konzerte benutzt wird. m( (Danke, Daniel)