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So krass lügen mir sonst nur Berufspolitiker ins Gesicht.
Hier geht per Mail übrigens gerade noch der Hinweis ein, dass nach den neuen Regeln auch Fälle als Vergewaltigung zählen, bei denen das Opfer aus Furcht "die Vergewaltigung in Schockstarre über sich ergehen lässt", wenn die Furcht gar nicht gerechtfertigt war. Also zum Beispiel weil das Opfer in der Kindheit missbraucht wurde und seit dem traumatisiert ist und wild triggert. Traut ihr euch zu, das in jedem Einzelfall erkennen zu können?
Das Strafrecht hat ansonsten den Vorbehalt, dass Straftaten bewusst durchgeführt worden sein müssen, aber das klammert diese Neuregelung ja explizit aus. Das einzige Gegenargument, das ich dazu gehört habe, ist dass der Passus unwirksam ist und nach wie vor dem Täter nachgewiesen werden muss, dass er bewusst gehandelt hat. Ja wozu haben wir denn den dann überhaupt?
Je mehr ich zu dieser Sache lese, desto unklarer wird das alles.
Update: OMFG