Fragen? Antworten! Siehe auch: Alternativlos
"Man kann davon ausgehen, dass die Polizei rechtskonform gehandelt hat." Und es wäre "legitim" für Beamte, "in polizeilichen Handlungsräumen nach der Begehung zu fragen".Der Polizist vor Ort wird schon gewusst haben, was er da tut!1!!
Der Deutsche Journalistenverband hingegen hört sich weniger begeistert an von der Aktion. (Danke, Martin)