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Der Jurist erklärt die sogenannte „pönale Quote“ (Strafquote), die quasi als ungeschriebenes Gesetz, die Abläufe und Arbeitsergebnisse bei der Staatsanwaltschaft überschatte. Demnach sollen mindestens 20 Prozent aller Verfahren mit einer Anklage oder einem Strafbefehl abgeschlossen werden. Im Umkehrschluss: Ungefähr vier von fünf Fällen werden eingestellt. Die ungeschriebene Quote gebe nicht vor, welche Fälle angeklagt werden. Sie könnte durchaus mit Bagatelldelikten erfüllt werden. Die Einstellung eines Verfahrens dauere fünf Minuten, eine komplizierte Anklage aber Stunden.Und in der Zivilkammer lief das ähnlich. Die konnten ihren Aktenberg nur bewältigen, wenn "mindestens 60 bis 70 Prozent der Verfahren einem Vergleich zugeführt werden". Bei einem Vergleich muss kein Urteil mit Begründung geschrieben werden.
Das Fazit des Ex-Staatsanwaltes und Ex-Richters nach fast zwei Jahren im Saar-Justizdienst: Jeder wisse, wie falsch die Dinge laufen, aber keiner unternehme etwas dagegen, weil er nicht den eigenen Ast absägen wolle.