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Eine Ächtung bestimmter Waffen, etwa in Bezug auf Drohnen, existiere nicht. Einsätze von Kampfdrohnen seien laut dem Generalbundesanwalt auch keine “Heimtücke”. Das Ausnutzen des “gegnerischen Überraschungsmoments” sieht der oberste deutsche Strafverfolger sogar als eine “zulässige Kriegslist”.Ach sooo ist das. Na dann. (Danke, Matthias)