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Telefone abhören, Räume verwanzen und in Computer eindringen: All dies soll dem Schweizer Nachrichtendienst erlaubt sein – auch wenn keine Straftat vorliegt. Zudem soll er wie die NSA das Internet anzapfen dürfen.Die Formulierung ist natürlich eine Nebelkerze. Die Aufgabe von Geheimdiensten war noch nie die Strafverfolgung, die waren also auch noch nie daran gebunden, dass eine Straftat vorliegt.
Es ist auch nicht so, dass Schweizer Geheimdienste das alles im Moment noch nicht dürfen. Nur halt nicht einfach so gegen Schweizer Bürger. Was sie wahrscheinlich nicht daran gehindert hat, es trotzdem gegen Schweizer Bürger anzuwenden, weshalb jetzt schnell das Gesetz geändert wird. So läuft das ja immer bei den Diensten.