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Update: Das hat der Spiegel anscheinend falsch dargestellt. Es ging bei dem Verfahren um Rassendiskriminierung. Das ist immer noch eine Beleidigung, aber eben keine rassistische. Das sind in der Schweiz verschiedene Tatbestände. Allerdings:
Dass die Begriffe «Sau-» und «Dreck-» gemäss Bundesgericht auch in Verbindung mit einer bestimmten Ethnie gebraucht werden dürfen, beunruhigt die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus (EKR). Derartige Äusserungen könnten sehr wohl als Angriff auf die Menschenwürde empfunden werden.
Das sehe ich auch so. (Danke, Philipp)