Fragen? Antworten! Siehe auch: Alternativlos
Weil der elektronisch erstellte Schriftsatz keine eigenhändige Unterschrift trug, sei die Beschwerde unzulässig, teilte das OLG mit.Und damit ist die Frist abgelaufen. Der beste Rechtsstaat, den man für Geld kaufen kann! (Danke, Heiner)