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Ergebnis: "base" bestreitet sowohl das Eintreffen des Einschreibens als auch des Faxes. Er probiert es jetzt per Gerichtsvollzieher. Am sichersten ist vermutlich vor Zeugen selber vorbeibringen.
Daher jetzt der Verbraucherschutzhinweis: nach dem Faxen gucken, ob da auch die korrekte Nummer steht auf dem Sendebericht.