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Demnach wurde ein 40-Jähriger Franzose beschuldigt, zwei Songs der barbadischen R&B-Sängerin Rihanna runtergeladen zu haben. Vor Gericht erklärte er, gar nicht zu wissen, wie das geht.Das war nämlich gar nicht er sondern seine damalige Freundin, die auch eine Unterlassungserklärung unterschrieben hat. Aber das heißt ja nicht, dass man ihn nicht belangt.