Fragen? Antworten! Siehe auch: Alternativlos
„Und das ist nach wie vor der Stand der Dinge: Das Programm ist nicht gestoppt, der Vertrag ist nicht gekündigt“, die Frage nach etwaigen Regressansprüchen stelle sich nicht.Nur falls jemand dachte, hey, nach so einem monumentalen Totalversagen, da werden die ja wohl gekündigt haben. Im Gegenteil. Das gehört bei der Bundeswehr dazu.