Fragen? Antworten! Siehe auch: Alternativlos
Werden dem Steuergeheimnis unterliegende Daten durch einen Amtsträger […] über De-Mail-Dienste […] versendet, liegt keine unbefugte Offenbarung, Verwertung und kein unbefugter Abruf von dem Steuergeheimnis unterliegenden Daten vor, wenn beim Versenden eine kurzzeitige automatisierte Entschlüsselung […] zum Zweck der Überprüfung auf Schadsoftware und zum Zweck der Weiterleitung an den Adressaten […] stattfindet.Und liegt ja auch auf der Hand! Wenn man euer Steuerdaten automatisiert entschlüsselt, um sie durch (womöglich noch cloud-basierte) Schlangenöl-Lösungen ausländischer Firmen zu pipen, dann ist das doch keine unbefugte Offenbarung!1!! Das kann ja wohl niemand ernsthaft bestreiten. *fazialpalmier*
Oh, wenn ich "der Provider" sage, dann ist damit sowas wie GMX oder die Telekom gemeint. Ohne die jetzt als besonders unvertrauenswürdig herausstellen zu wollen. Aber ich weiß nicht, wie ihr das seht. Ich finde nicht, dass die meine Steuerunterlagen einsehen können sollten. Egal unter welchem Vorwand.
Oh und lest das mal genau. Es geht hier nicht nur darum, dass ihr eure Steuererklärung per De-Mail abgebt. Es geht darum, dass ein Amt eure Steuerdaten an ein anderes Amt verschickt. Und auf dem Weg wird das dann von GMX und co entschlüsselt. D.h. wenn ihr die Steuererklärung nicht per De-Mail abgebt, seid ihr trotzdem betroffen. Zustände, wie man sie nicht mal aus Russland erwarten würde.