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Das Gericht sieht die kleine IT-Firma aus Regenstauf zwar als Vielfachabmahner, schließlich habe das Unternehmen über 180 Abmahnungen binnen einer Woche verschickt. Aber das allein rechtfertige nicht die Schlussfolgerung, dass es sich um Missbrauch handele. Schließlich würden Behörden solche Wettbewerbsverstöße nicht verfolgen. Die "Abmahntätigkeit der Wettbewerber ist daher systemimmanent", heißt es in dem Urteil.Nee klar. Nicht auszudenken, was für einen immensen wettbewerblichen Vorteil sich die Abgemahnten beschafft haben, indem sie auf Facebook kein Impressum hatten! Da rollten die Millionen an unethisch erlangten Profiten nur so rein!1!!
Der größte Lacher an der Geschichte ist aber das Detail, dass das Gericht sich die abgemahnten Facebook-Seiten nicht angeguckt hat. Warum?
"Ein im Termin versuchter Augenschein auf der Facebook-Seite konnte mangels Zugriff auf diese Seite von dem amtlichen PC aus nicht durchgeführt werden."Weil Facebook im Amt gesperrt war! (Danke, Lutz)