Fragen? Antworten! Siehe auch: Alternativlos
Die andere spannende Sache ist, dass sie sich jetzt aus der Affäre zu ziehen versuchen, indem sie "Screenshot" dementieren und von "Application-Shots" reden. Das ist natürlich lächerlich transparente Wortklauberei, denn der CCC hat nie etwas anderes behauptet als dass sie da Fensterinhalte des Browsers und von einigen anderen Anwendungen abgreifen. Diese Taktik des unfairen Argumentierens nennt man "Strohmann", wenn jemand etwas dementiert, was ihm so niemand vorgeworfen hat. Glücklicherweise fallen da nur Unaufmerksame oder geistig Unterbemittelte drauf rein, insofern wird das wahrscheinlich eher nicht funktionieren.
Der Brüller ist aber diese Aussage hier:
Die in Landshut als speziell für den Einzelfall zusammengestellte Software könne nicht nochmal verwendet werden, ein Missbrauch sei daher ausgeschlossen.Der Grund dafür, dass die nur einmalig verwendet werden kann? Wenn ich das richtig verstanden habe: Lizenzgründe! Mit anderen Worten: ein Rechtsbruch ist ausgeschlossen, weil das ein Rechtsbruch wäre.