Fragen? Antworten! Siehe auch: Alternativlos
"Wir haben hier eine unterschiedliche Einschätzung durch das Amtsgericht Landshut und das Landgericht Landshut."Zu den Screenshots meint er noch:
"Das Landgericht Landshut hat sie für nicht zulässig gehalten, das ist aber nicht das Problem."Zu der IP in den USA:
"Dass grundsätzlich Daten auch über andere Server geleitet werden, ist ja nichts ungewöhnliches."Und am Ende meint er auch noch, durch die spätere Beschlagnahme des überwachten Laptops seien die vorher gemachten Screenshots ja "überflüssig". (Danke, Maik)