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[…] qualifiziert das OLG Abmahnungen der Kanzlei Rasch als "völlig unbrauchbare anwaltliche Dienstleistung". Zudem verschob es in der Entscheidung vom 14.11.2011 die Beweislast zugunsten der Abgemahnten (Az.: I-20 W 132/11).Also für so eine Ohrfeige müssen die ja schon wirklich tief ins Klo gegriffen haben mit ihrer Abmahnung. Oder vielleicht ist auch mal die Tochter des Richters von denen abgemahnt worden oder so, wer weiß :-)