[l]Das Verfassungsblog hat einen spannenden Kommentar zum EuGH-Urteil. Das Verfassungsgericht hatte schon vor vier Jahren das Glücksspielmonopol für verfassungswidrig erklärt, aber daraus folgte nie irgendeine Konsequenz in der Realität. Die haben einfach weitergemacht. Und der EuGH hat jetzt gesagt: so geht es nicht. Der EuGH ist auch unzufrieden damit, dass das Verfassungsgericht dem Gesetzgeber immer Anleitungen gibt, wie sie ihre Verfassungsfeindlichkeit so umbiegen können, dass es gerade noch durchgeht. (Danke, Anne)