[l] Oh wow, zu "sofortüberweisung" erreicht mich gerade der Hinweis, dass das Bundeskartellamt die Position vertritt, dass Bank-AGBs nichtig sind, soweit sie "bankenunabhängigen Direktüberweisungsverfahren den Marktzutritt verwehren". Mit anderen Worten: die Bank darf den Benutzern gar nicht verbieten, ihre Logindaten weiterzugeben, weil das wettbewerbswidrig sei. Un-glaub-lich. Das ist voll an mir vorbeigegangen. Heftig. Stellt sich natürlich die Frage, wer haftet und wer die Beweislast trägt. Wenn die Leute jetzt wild im Internet ihre Bank-Logindaten eingeben dürfen, und am Ende die Banken haften müssen, werden die das ja auch auf alle Kunden umlegen und am Ende zahlen wir, ob wir was falsch gemacht haben oder nicht. Was für eine üble Fehlentscheidung des Kartellamtes! (Danke, Kris)