Fragen? Antworten! Siehe auch: Alternativlos
Die konkrete Verfügung geht sogar noch weiter als Hartz IV:
Konkret werde Westlotto auferlegt, keine Spiel- oder Wettscheine oder Rubbellose zu verkaufen an Personen, die "Spieleinsätze riskieren, die in keinem Verhältnis zu ihrem Einkommen stehen, insbesondere Hartz-IV-Empfänger sind", zitiert die Zeitung aus dem Beschluss des Landgerichts.Nicht nur den Lottogesellschaften ist nicht klar, wie sie das prüfen sollen. Mein Tipp: gar nicht. Gleich zurückklagen! Da kann es nur Gewinner geben.