[l]Der Bundesgerichtshof hat Kartenlegen legitimiert. Eine Kartenlegerin hat sich durch die Instanzen geklagt, weil ein Kunde nicht zahlen wollte. Der BGH findet zwar auch, dass die versprochene Leistung offensichtlich nicht erbracht werden konnte, aber wenn der Kunde so doof ist, sich vertraglich zur Zahlung zu verpflichten, dann muss er auch zahlen.
Das Urteil finde ich einen herben Rückschritt, auch wenn ich verstehen kann, wieso sie so geurteilt haben. Damit ist Scharlatanen Tür und Tor geöffnet. Na ganz toll. (Danke, Erwin)