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Der Einsatz deutscher Polizeikräfte auf ausländischem Staatsgebiet als auch der Einsatz ausländischer Polizeibeamter in Deutschland ist nach Angaben der Bundesregierung ”gängige Praxis und hat sich bewährt“. Dabei seien die Polizeikräfte regelmäßig auch mit exekutiven Befugnissen ausgestattetNa dann ist ja alles gut! (via)
Update: Mein Anwalt hat mir davon abgeraten, direkt auf das in dem via-Artikel verlinkte PDF zu linken.