Fragen? Antworten! Siehe auch: Alternativlos
Insbesondere die willkürliche Annahme von Gefahr im Verzug oder das Vorliegen eines besonders schwerwiegenden Fehlers können - müssen indes nicht in jedem Fall - danach ein Verwertungsverbot nach sich ziehen.Das Problem ist halt, dass der Richtervorbehalt eh eine Farce ist, weil die Ablehnung eines Antrags für Richter deutlich mehr Aufwand verursacht als das Annehmen. Es sollte natürlich anders herum sein. So kommt es so gut wie nie vor, dass ein Richter mal einen Antrag ablehnt.