Fragen? Antworten! Siehe auch: Alternativlos
Update: Das war nur die gekürzte Version, ist in Wahrheit noch krasser:
Möglich ist nur eine persönliche Abholung gegen Vorlage des Personalausweises und Angabe von Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum und -ort. Das Gleiche gilt für die zweite Person. Die Daten werden aus Sicherheitsgründen der Bundespolizei übermittelt und dort mit dem Inhalt des Informationssystems der Polizei abgeglichen.
Ich gehe davon aus, dass Constanze das ansprechen wird, die sitzt nämlich auf dem Podium. (Danke, Sascha)