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Die Düsseldorfer Richter geben grundsätzlich zu bedenken, "dass man im Internet einer Filmdatei nicht ansehen kann, dass sie eine Filmdatei ist". Den Vortrag der Klägerin, die Dateikennung "rar" sei ein wichtiges Indiz für eine Filmdatei, wiesen die Richter als "unzutreffend" zurück: "RAR ist ein allgemeines Dateiformat zur Datenkompression, um den Speicherbedarf von Dateien für die Archivierung und Übertragung zu verringern. Mit Filmdateien hat das unmittelbar nichts zu tun."Auf dem Niveau arbeitet die Contentmafia! Unglaublich!